AGB/ARB - Rechtliche Hinweise

Alle auf diesen Seiten enthaltenen Texte unterliegen dem Urheberrecht.

Dieses baut auf dem Urheberrechtsgesetz, Bundesgesetz über das  Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte, StF: BGBl. Nr. 111/1936, in der Fassung BGBl. Nr. 206/1949, BGBl. Nr. 106/1953, BGBl. Nr. 175/1963, BGBl. Nr. 492/1972, BGBl. Nr. 142/1973 (DFB), BGBl. Nr. 422/1974, BGBl. Nr. 321/1980, BGBl. Nr. 295/1982, BGBl. Nr. 601/1988, BGBl. Nr. 612/1989, BGBl. Nr. 93/1993 (NR: GP XVIII RV 596 AB 854 S. 101. BR: 4478 AB 4470 S. 564.) EWR/Anh. XVII: 391L0250), BGBl. Nr. 151/1996 (NR: GP XX RV 3 AB 40 S. 8.BR: 5136 AB 5140 S. 610.) (CELEX-Nr.: 393L0083, 393L0098), BGBl. I Nr. 25/1998 (NR: GP XX RV 883 AB 1001 S. 104.BR: AB 5603 S. 634.) (CELEX-Nr.: 396L0009), BGBl. I Nr. 110/2000 (NR: GP XXI IA 210/A AB 290 S. 36. BR: AB 6218 S. 668.)

Kurzauszug:
§ 10. (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.

§ 11. (1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu.
(2) Jeder Miturheber ist für sich berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen. Zu einer Änderung oder Verwertung des Werkes bedarf es des Einverständnisses aller Miturheber. Verweigert ein Miturheber seine Einwilligung ohne ausreichenden Grund, so kann ihn jeder andere Miturheber auf deren Erteilung klagen. Hat der Beklagte im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so sind die Gerichte, in deren Sprengel der erste Wiener Gemeindebezirk liegt, zuständig.
(3) Die Verbindung von Werken verschiedener Art - wie die eines Werkes der Tonkunst mit einem Sprachwerk oder einem Filmwerk - begründet an sich keine Miturheberschaft.

§ 13. Solange der Urheber (§ 10, Absatz 1) eines erschienenen Werkes nicht auf eine Art bezeichnet worden ist, die nach § 12 die Vermutung der Urheberschaft begründet, gilt der Herausgeber oder, wenn ein solcher auf den Werkstücken nicht angegeben ist, der Verleger als mit der Verwaltung des Urheberrechtes betrauter Bevollmächtigter des Urhebers. Auch ist der Herausgeber oder Verleger in einem solchen Falle berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes im eigenen Namen gerichtlich zu verfolgen.

§ 16. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.


Fehler und Irrtümer

Alle auf diesen Seiten angebotenen Inhalte dienen ausschließlich dem Zweck allgemeiner und unverbindlicher Information. Die Herausgeber haften nicht für Inhalte, die von anderen zur Verfügung gestellt werden oder für Seiten, auf die hier verlinkt wird.
Trotz aller Genauigkeit bei der Recherche kann es immer wieder zu fehlerhaften URLs oder unrichtigen Angaben kommen. Sollte Euch eine solche Unregelmäßigkeit auffallen, schreibt uns bitte ein Mail bzw. verwendet unser Fehler-Formular. Danke im voraus für Eure Mühe!

Links auf fremde Seiten

Laut Beschluss des OGH vom 19.12.2000, 4 Ob 274/00y und 4 Ob 225/00t ist der Herausgeber einer Internetseite für Links, die er von seiner Website auf eine fremde Website setzt, verantwortlich.
Laut diesem Beschluss vermittelt er also den Zugriff auf die fremde Seite und trägt - gleichsam als Gehilfe des Verfügungsberechtigten der verwiesenen fremden Seite - zu deren Sichtbarmachung bei. Wird auf der fremden Website eine Wettbewerbswidrigkeit begangen, haftet laut diesem Beschluss der Linksetzer - in manchen Fällen - also mit.
Der § 17 des E-Commerce-Gesetzes sieht dies jedoch nicht für allgemeine Links auf fremde Seiten vor.
Tauchschule Franz distanziert sich daher an dieser Stelle eindeutig von diesen Links und weist darauf hin, dass Links von unseren Seiten zu anderen, Linklisten im allgemeinen Internetsprachgebrauch sind und sich die Herausgeber in keiner Weise diese fremden Inhalte wissentlich zu eigen machen, sondern nur dem Anwender im allgemeinen Gebrauch des Internets unterstützen wollen.
Tauchschule Franz zeichnet daher für diese Links nicht verantwortlich und distanziert sich von jeglichen Inhalten auf die ausschließlich verlinkt wird.

Related Articles